In einem Brief an den Hauptgeschäftsführer des Gebäudereiniger-Handwerks Schlegel betont Kreisrat Jürgen Hofer die Errungenschaft der FDP, dass zuerst private Unternehmen in Kommunen bei der Auftragsvergabe berücksichtigt werden sollen, bevor staatliche Betriebe den Zuschlag erhalten.
Hier der Brief im Wortlaut:
Sehr geehrter Herr Schlegel,
für Ihr Schreiben an den Vorsitzenden des FDP Ortsvereins Weinstadt, Herrn Mutzke, vom21.11.2014, danke ich Ihnen. Herr Mutzke hat mich gebeten, Ihnen zu antworten, da ich als langjähriger Weinstädter Oberbürgermeister und früherer Landtagsabgeordneter eng mit den von Ihnen angesprochenen Fragen berührt bin.
So kann ich Ihnen sagen, dass in Weinstadt schon immer die Reinigung der kommunalen Gebäude, vor allem auch der Schulen, an externe Gebäudedienstleister vergeben werden. Dabei wurden trotz anfänglicher Bedenken, etwa des Personalrats, durchweg gute Erfahrungen gemacht. Dies gilt nicht nur für die entstandenen Kostenvorteile, sondern auch den effektiven und flexiblen Einsatz der immer knappen personellen Ressourcen. Die meisten meiner Bürgermeisterkollegen verfahren und sehen dies ebenso. Als Kreisrat setzte ich mich mit meiner Fraktion dafür ein, dass auch der Landkreis die Gebäudereinigung komplett vergibt.
Im Jahre 2005 wurde unter dem damaligen Wirtschaftsminister Pfister das Gemeindewirtschaftsrecht in Baden- Württemberg dahingehend geändert, dass die Kommunen, außerhalb des Kerns der Daseinsvorsorge, nur noch bei Leistungsüberlegenheit selbst wirtschaftlich aktiv werden dürfen und damit wurde ein entsprechendes Klagerecht verbunden. Trotz anfänglicher Skepsis seitens der mittelständischen Wirtschaftsverbände war dies ein wichtiges und wirksames Signal für den Mittelstand. Als wirtschaftspolitischer Sprecher der damaligen FDP Landtagsfraktion habe ich an dieser Gesetzesänderung mitgewirkt und weiß daher auch um die Vorbehalte selbst unseres damaligen Koalitionspartners.
Wie Sie wissen, will die jetzige Landesregierung nun das wieder dahingehend lockern, dass den Kommunen praktisch eine nahezu schrankenlose wirtschaftliche Tätigkeit erlaubt und auch das Klagerecht dagegen wieder abgeschafft wird. Die FDP, angefangen von der Landtagsfraktion, die bereits eine entsprechende Resolution verfasst hat, bis hin zur kommunalen Ebene, würde dies als einen mittelstandspolitischen Sündenfall ersten Grades betrachten, der natürlich auch die Gebäudedienste nachteilig betreffen würde. Wir werden mit allen uns zu Gebote stehenden politischen Mitteln weiterhin versuchen, dieses Vorhaben der Landesregierung zu verhindern und würden uns freuen, wenn auch Ihr Fachverband dies entsprechend würdigen könnte.
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Hofer